Mythos Nr. 1
Können Autoaufzüge *jede* Art von Fahrzeug transportieren? NEIN!
Gemäß GB/T 7024-2008, *Terminologie für Aufzüge, Rolltreppen und Fahrsteige*, ist ein nichtgewerblicher Autoaufzug ein Aufzug, dessen Kabine speziell für den Transport kleiner Personenkraftwagen konzipiert ist. Es ist strengstens untersagt, den Verwendungszweck eines Autoaufzugs dadurch zu verändern, dass er zum Transport von anderen Fahrzeugen als kleinen Personenkraftwagen eingesetzt wird.
Mythos Nr. 2
Sind Autoaufzüge dasselbe wie Lastenaufzüge? NEIN!
Im *Katalog der Sonderausrüstung* wird ein Autoaufzug als Spezialtyp von Lastenaufzügen klassifiziert; Er unterscheidet sich jedoch von herkömmlichen Lastenaufzügen in den folgenden wesentlichen Aspekten:
Unterschiedliche Designstandards
Autoaufzüge sind ausschließlich für den Einsatz in Kraftfahrzeugen konzipiert. Ihre Leistungsspezifikationen basieren auf den besonderen betrieblichen Anforderungen von Transportfahrzeugen. Folglich unterscheiden sie sich von herkömmlichen Lastenaufzügen hinsichtlich Tragfähigkeit, Kabinenabmessungen und Türöffnungen, Bodenstärke, Betriebsmodi und Sicherheitsmerkmalen.
Unterschiedliche Anwendungsbereiche und Zwecke
Der Einsatzbereich von Autoaufzügen umfasst Autohäuser, Autowerkstätten, Parkhäuser und ähnliche Einrichtungen. Ihre Hauptfunktion ist der vertikale Transport von Fahrzeugen-normalerweise innerhalb eines Gebäudes oder einer Parkstruktur-, wobei Autos von einer Etage zur anderen bewegt werden, um effizienteres Parken zu ermöglichen und die Raumnutzung zu optimieren.
Der Einsatzbereich von Lastenaufzügen umfasst Logistik- und Lagereinrichtungen, Industrieanlagen, Gewerbebauten und ähnliche Einrichtungen. Ihre Hauptfunktion ist der vertikale Transport von Gütern-ob innerhalb eines Gebäudes oder an anderen Orten. Sie sind für den Transport verschiedenster Frachtarten konzipiert, darunter -aber nicht beschränkt auf-schwere Maschinen, Möbel, Regale und andere verschiedene Gegenstände.
Unterschiedliche Inspektionsanforderungen
(1) Die effektive Kabinenfläche für Autoaufzüge ist auf Basis der Nennlast und einer Mindestlastdichte von 200 kg/m² zu berechnen. Bei Lastenaufzügen mit einer Nennlast von 2.500 kg oder weniger muss die maximal nutzbare Kabinenfläche den in der folgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen entsprechen; Beispielsweise verfügt ein Lastenaufzug mit einer Nennlast von 1.500 kg über eine nutzbare Kabinenfläche von 3,40 m². Bei einer Nennlast von mehr als 2.500 kg erhöht sich die maximal nutzbare Kabinenfläche um 0,16 m² pro weitere 100 kg Nennlast; Beispielsweise verfügt ein Lastenaufzug mit einer Nennlast von 3.000 kg über eine effektive Kabinenfläche von 5,8 m². Folglich ist die Kabinenfläche eines Autoaufzugs bei gleicher Nennlast deutlich größer als die eines Lastenaufzugs. Die Verwendung eines Autoaufzugs zum Transport anderer Ladungsarten kann leicht zu Unfällen durch Überladung führen.
(2) Autoaufzüge müssen an der untersten Haltestelle anhalten, wo Testgewichte, die 150 % der Nennlast entsprechen, in die Kabine gelegt werden, um einen 10-minütigen statischen Traktionstest durchzuführen. Lastenaufzüge mit einer übergroßen Kabinenfläche müssen sich nur einer statischen Traktionsprüfung bei 125 % der Nennlast unterziehen, während Standard-Lastenaufzüge von der statischen Traktionsprüfung ausgenommen sind.
Wichtiger Hinweis
Basierend auf den bereitgestellten Informationen sollten Sie nun über ein grundlegendes Verständnis für Autoaufzüge verfügen. Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben auf Autoaufzüge stoßen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie diese richtig verwenden:
1. Sie sind ausschließlich für den Transport kleiner Personenkraftwagen bestimmt; Sie dürfen nicht zum Transport anderer Ladungsarten verwendet werden.
2. Der Betreiber muss die folgende Beschilderung gut sichtbar an jedem Aufzugschacht (über der externen Ruftafel), in der Nähe der Etagenwahltasten im Fahrkorb und an den Kabinenwänden anbringen. Diese Beschilderung muss sicher befestigt sein und sich nicht lösen lassen.
Gemäß der *Bekanntmachung über die Herausgabe der „Regeln für die Typprüfung von Aufzügen“* der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung verlieren Typprüfbescheinigungen für komplette Autoaufzugseinheiten nach dem 30. Juni 2023 ihre Gültigkeit. Autoaufzüge, die vor diesem Datum installiert und in Betrieb genommen wurden, dürfen jedoch weiterhin normal genutzt werden. Wenn bei einer regelmäßigen Inspektion festgestellt wird, dass ein Autoaufzug nicht mehr für den Transport von Fahrzeugen verwendet wird, gilt er als nicht-konform und die Angelegenheit wird der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet. Bitte denken Sie daran, die bestimmungsgemäße Nutzung des Aufzugs nicht unbefugt zu verändern!
